Verordnung der Landesregierung vom 6. Mai 2024, mit der in der Gemeinde Bichlbach das Zusammenlegungsverfahren „Bichlbach-Wiestallawine“ abgeschlossen wird
Aufgrund der § 29 und § 7 Abs. 1 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996, LGBl. Nr. 74, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:
§ 1
Abschluss des Verfahrens
Der rechtskräftige Zusammenlegungsplan für die Zusammenlegung Bichlbach-Wiestallawine, Zl. AGR-ZH455/132-2022, ist vollzogen. Die Richtigstellung des Grundbuches 86004 Bichlbach erfolgte mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Reutte vom 13. Februar 2024 und 14. Februar 2024. Das Zusammenlegungsverfahren wird abgeschlossen.
§ 2
Zusammenlegungsgemeinschaft
Die Zusammenlegungsgemeinschaft Bichlbach-Wiestallawine wird aufgelöst.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.