Verordnung der Landesregierung vom 11. Juni 2024, mit der die Reisegebührenverordnung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 5 und 8 Abs. 1 und 2 der Tiroler Reisegebührenvorschrift, LGBl. Nr. 45/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 61/2023, wird verordnet:
Artikel I
Die Reisegebührenverordnung, LGBl. Nr. 3/2012, wird wie folgt geändert:
§ 2 hat zu lauten:
„§ 2
(1) Die Tagesgebühr beträgt 36,50 Euro.
(2) Die Nächtigungsgebühr beträgt bei Reisen innerhalb Tirols 37,70 Euro und bei Reisen in andere Länder 50,30 Euro.“