Verordnung der Landesregierung vom 9. Juli 2024, mit der die Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2023 geändert wird
Aufgrund der §§ 64 und 66 des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 88/2012, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird nach Anhören des Land- und forstwirtschaftlichen Schulbeirates verordnet:
Artikel I
Die Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2023, VBl. Nr. 72/2023, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 2 hat die Einleitung zu lauten:
„Für die dreistufigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen sowie für die zweistufigen weiterführenden Fachschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:“
Im § 1 Abs. 2 werden am Ende der lit. d der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Bestimmung als lit. e angefügt:
Nach der Anlage 2/3 wird die Anlage 2/4 eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft.