Verordnung der Landesregierung vom 10. Dezember 2024, mit der die Verordnung über die Aufteilung von Finanzzuweisungen auf die Gemeinden Tirols geändert wird
Aufgrund des § 3 des Tiroler Finanzzuweisungsgesetzes 2020, LGBl. Nr. 7/2020, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 50/2024, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Aufteilung von Finanzzuweisungen auf die Gemeinden Tirols, LGBl. Nr. 19/2020, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
„Übersteigen die so ermittelten Beträge die Finanzzuweisung nach § 1 in Verbindung mit § 2 des Tiroler Finanzzuweisungsgesetzes, so sind diese im Ausmaß der Überschreitung verhältnismäßig zu kürzen.“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.