Verordnung der Landesregierung vom 10. Dezember 2024 mit der die Geschäftsordnung des Landessanitätsrates geändert wird
Aufgrund des § 62c Abs. 3 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 58/2024, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Geschäftsordnung des Landessanitätsrates, LGBl. Nr. 46/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 4 wird folgende Bestimmung als Abs. 9 eingefügt:
„(9) In dringenden Angelegenheiten kann darüber hinaus die Sitzung des Landessanitätsrates unter Verwendung vorhandener technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung in Form einer (hybriden) Videokonferenz durchgeführt werden. In diesem Fall gilt Folgendes:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.