Verordnung der Landesregierung vom 24. Juni 2025, mit der die Leistungsbeurteilungs-Verordnung geändert wird
Aufgrund der §§ 42a Abs. 4 und 5 und 42c Abs. 10 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 89/2024, wird verordnet:
Artikel I
Die Leistungsbeurteilungs-Verordnung, LGBl. Nr. 148/2019, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 wird die Bezeichnung „Anlage 1“ durch die Bezeichnung „Anlage“ ersetzt.
Im § 3 Abs. 1 wird das Zitat „Modellstellen-Verordnung, LGBl. Nr. 112/2006“ durch das Zitat „Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung, LGBl. Nr. 34/2021“ ersetzt.
Im § 4 Abs. 1 wird die Bezeichnung „Anlage 1“ durch die Bezeichnung „Anlage“ ersetzt.
Im § 5 wird die Bezeichnung „Anlage 1“ durch die Bezeichnung „Anlage“ ersetzt.
Die Anlage wird durch die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche neue Anlage ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.