Verordnung der Landesregierung vom 23. Dezember 2025 über die Höhe der Ausgleichszahlung bei Bildungsteilzeit für das Jahr 2026 (Bildungsteilzeit-Ausgleichszahlungsverordnung 2026)
Aufgrund des § 3o Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes 1998, LGBl. Nr. 65/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2025, wird verordnet:
§ 1
Höhe der Ausgleichszahlung
Die Höhe der Ausgleichszahlung für die Dauer einer Bildungsteilzeit nach § 3n des Landesbeamtengesetzes 1998 beträgt für das Jahr 2026 für jede Dienststunde, um die die regelmäßige Wochendienstzeit herabgesetzt wird, 1,03 Euro täglich.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und mit dem Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.