VBL_TI_LR_20260410_27•Änderung der Achten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004
VBL_TI_LR_20260410_27Änderung der Achten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004Gazette10.04.2026
Aufgrund des § 52a Abs. 8 des Tiroler Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 41/2004, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 17/2026, wird verordnet:
Die Achte Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, VBl. Nr. 29/2023, zuletzt geändert durch die Verordnung VBl. Nr. 15/2025, wird wie folgt geändert:
Der Titel der Verordnung hat zu lauten:
Im § 1 wird im ersten Satz die Wortfolge „ausgewiesene Alp- und Weideschutzgebiete nach der Alpschutzgebietsverordnung 2023, VBl. Nr. 56/2023,“ durch die Wortfolge „mit Verordnung nach § 4a des Tiroler Almschutzgesetzes ausgewiesene Alpschutzgebiete“ ersetzt.
Die Überschrift des § 2 hat zu lauten:
Im § 2 Abs. 1 wird die Wortfolge „Risikobären, -wölfe oder -luchse“ durch die Wortfolge „Risikobären, -wölfe, -luchse oder -goldschakale“ ersetzt.
§ 2 Abs. 1 lit. a hat zu lauten:
Im § 2 Abs. 2 wird die Wortfolge „Schadbären, -wölfe oder -luchse“ durch die Wortfolge „Schadbären, wölfe, -luchse oder -goldschakale“ ersetzt.
Im § 2 Abs. 2 lit. b wird das Wort „wiederholt“ aufgehoben.
Im § 2 Abs. 2 werden am Ende der lit. a der Beistrich durch das Wort „oder“ ersetzt, am Ende der lit. b das Wort „oder“ durch einen Punkt ersetzt und die lit. c aufgehoben.
Im § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „Bären, Wölfen oder Luchsen“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfen, Luchsen oder Goldschakalen“ ersetzt.
Im § 3 Abs. 2 wird die Wortfolge „Bären, Wölfe oder Luchse“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfe, Luchse oder Goldschakale“ ersetzt.
Im § 3 Abs. 3 wird die Wortfolge „Bären, Wölfen oder Luchsen“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfen, Luchsen oder Goldschakalen“ ersetzt.
Im § 3 Abs. 4 wird die Wortfolge „Bären, Wölfen oder Luchsen“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfen, Luchsen oder Goldschakalen“ ersetzt.
Im § 3 Abs. 4 werden am Ende der lit. b das Wort „und“ durch einen Beistrich ersetzt, am Ende der lit. c der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt und folgende Bestimmung als lit. d angefügt:
Im § 4 Abs. 1 wird die Wortfolge „Bären, Wölfen und Luchsen“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfen, Luchsen und Goldschakalen“ ersetzt.
Im § 4 Abs. 2 wird die Wortfolge „Bären, Wölfe und Luchse“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfe, Luchse und Goldschakale“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "Verordnung",
"indizes": [],
"citations": [],
"source_id": "VBL_TI_LR_20260410_27",
"applikation": "Vbl",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": "VBl. Tirol Nr.",
"stammnorm_bgblnummer": null
},
"content": {
"source_id": "VBL_TI_LR_20260410_27",
"bundesland": "T",
"applikation": "Vbl"
}
}