20000683•Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis
20000683Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in GötzisOrdinance23.08.2002
Beachte
Der Erläuterungsbericht liegt im Amt der Landesregierung während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis
StF: LGBl.Nr. 45/2002
Ratifikationstext
Die Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis wird für zulässig erklärt auf Grundstücken, soweit diese
Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 43/1999, wird verordnet:
Im RIS seit
06.12.2018
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