Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg | Omnilex
20001442•Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg
Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg
20001442Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für VorarlbergOrdinance01.01.2019
Verordnung des Landeshauptmannes über die Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg
StF: LGBl.Nr. 49/2018
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Landes-Bildungsdirektionsgesetzes, LGBl.Nr. 45/2018, wird verordnet:
Im RIS seit
02.10.2018
§ 1 Im RIS seit
Das nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für Angelegenheiten des Schulwesens zuständige Mitglied der Landesregierung wird mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg betraut.
Im RIS seit
02.10.2018
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.