Landtagsbeschluss über Haftungen des Landes Vorarlberg
StF: LGBl.Nr. 64/2018
Das Land muss weiters dafür sorgen, dass für diese Haftungen Risikovorsorgen gebildet werden und dass alle Haftungsübernahmen der Landesregierung gemeldet werden. Die Punkte 12 bis 14 gelten sinngemäß.