Verordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg | Omnilex
20001513•Verordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg
Verordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg
20001513Verordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde EggOrdinance01.01.2020