Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate
StF: LGBl. Nr. 53/2023
Auf Grund des § 3 des Landtagswahlgesetzes, LGBl.Nr. 60/1988, wird verordnet:
Im RIS seit
05.10.2023
§ 1 Im RIS seit
Die Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate wird auf Grund des Ergebnisses der Volkszählung 2021 wie folgt festgesetzt:
Wahlbezirk Bludenz 6 Mandate
Wahlbezirk Bregenz 12 Mandate
Wahlbezirk Dornbirn 8 Mandate
Wahlbezirk Feldkirch 10 Mandate
Im RIS seit
05.10.2023
§ 2 Im RIS seit
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate, LGBl.Nr. 2/2014, außer Kraft.