20001776•Einreihungsplan Gemeindeangestellte
20001776Einreihungsplan GemeindeangestellteOrdinance01.09.2024
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"11 Dienst- und Personalvertretungsrecht der Gemeindebediensteten"
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}Verordnung der Landesregierung über die Einreihung der Modellfunktionen und Modellstellen nach dem Gemeindeangestelltengesetz 2005 (Einreihungsplan Gemeindeangestellte)
StF: LGBl. Nr. 53/2024
Auf Grund des § 58 Abs. 5 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005, und § 71d Abs. 5 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005, in der Fassung LGBl.Nr. 37/2024, wird verordnet:
Im RIS seit
27.08.2024
Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.
Im RIS seit
27.08.2024
(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2024 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der Einreihungsplan, LGBl.Nr. 45/2023, außer Kraft.
Im RIS seit
27.08.2024
Im RIS seit
27.08.2024