Verordnung der Landesregierung über die Einreihung der Modellfunktionen und Modellstellen nach dem Landesbedienstetengesetz 2000 (Einreihungsplan Landesbedienstete)
StF: LGBl. Nr. 91/2025
Auf Grund des § 64 Abs. 5 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000, in der Fassung LGBl.Nr. 35/2013 und Nr. 65/2019, wird verordnet:
Im RIS seit
23.12.2025
§ 1 Im RIS seit
Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.
Im RIS seit
23.12.2025
§ 2 Im RIS seit
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Einreihungsplan, ABl.Nr. 37/2019, außer Kraft.