Durchführung des Gesetzes über die Bereinigung von während der deutschen Besetzung Österreichs getroffenen Verfügungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens. | Omnilex
LGBL_VO_19470904_4•Durchführung des Gesetzes über die Bereinigung von während der deutschen Besetzung Österreichs getroffenen Verfügungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens.
Durchführung des Gesetzes über die Bereinigung von während der deutschen Besetzung Österreichs getroffenen Verfügungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens.
LGBL_VO_19470904_4Durchführung des Gesetzes über die Bereinigung von während der deutschen Besetzung Österreichs getroffenen Verfügungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens.Gazette04.09.1947
Auf Grund des Gesetzes LGBl. Nr. 4/1946 wird verordnet:
Auf Grund der am 8. Dezember 1946 in Fluh und am 8. Juni 1947 in Bregenz im Sinne des Gesetzes, LGBl. Nr. 4/1946, und der Verordnung, LGBl. Nr. 11/1946, stattgefundenen Abstimmungen bleibt die mit der Kundmachung VBlV.Nr. 7/1938 in Wirksamkeit getretene Vereinigung der Stadt Bregenz mit der Gemeinde Fluh zur Stadt Bregenz aufrecht.