Der von der Österreichischen Traß-Vertriebs- und Verwertungsgesellschaft m. b. H. in Graz-Liebenau, Hauptstraße 64, durch Feinmahlen vulkanischen Gesteins gewonnene Baustoff „Österreichischer Traß“ wird im Sinne des § 46 der Vorarlberger Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis Jänner 1952 zugelassen. Für den Fall, daß sich bei diesem Baustoff schon früher Mängel zeigen, bleibt der jederzeitige Wiederruf dieser Zulassung vorbehalten.