Teilweise Aufhebung des Gesetzes über die Wiederherstellung des Vorarlberger Landesrechtes auf dem Gebiet der Baupolizei. | Omnilex
LGBL_VO_19520711_20•Teilweise Aufhebung des Gesetzes über die Wiederherstellung des Vorarlberger Landesrechtes auf dem Gebiet der Baupolizei.
Teilweise Aufhebung des Gesetzes über die Wiederherstellung des Vorarlberger Landesrechtes auf dem Gebiet der Baupolizei.
LGBL_VO_19520711_20Teilweise Aufhebung des Gesetzes über die Wiederherstellung des Vorarlberger Landesrechtes auf dem Gebiet der Baupolizei.Gazette11.07.1952
Gemäß Art. 140, Absatz (3), des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 und § 64, Absatz (2), des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1930 wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 1952, G 6/52, im § 2 des Gesetzes über die Aufhebung deutscher Rechtsvorschriften und die Wiederherstellung des Vorarlberger Landesrechtes auf dem Gebiet der Baupolizei, LGBl. Nr. 38/1950, die Bestimmungen lit d), e), f), g) und h) als verfassungswidrig aufgehoben.