Verordnung zur Verhinderung der Einschleppung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen, Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof. | Omnilex
LGBL_VO_19560731_13•Verordnung zur Verhinderung der Einschleppung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen, Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof.
Verordnung zur Verhinderung der Einschleppung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen, Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof.
LGBL_VO_19560731_13Verordnung zur Verhinderung der Einschleppung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen, Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof.Gazette31.07.1956
Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 und § 60 Abs. 2 VerfGG. 1953 wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 1956, Zl. V. 3/56-8, die Verordnung des Landeshauptmannes von Vorarlberg zur Verhinderung der Einschleppung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen, LGBl. Nr. 32/1950, zur Gänze als gesetzwidrig aufgehoben.