Auf Grund der §§ 15 und 16 des Schulerhaltungsgesetzes, LGBl. Nr. 2/1965, wird die Volkschulsprengelverordnung, LGBl. Nr 40/1968, wie folgt abgeändert:
Im Abschnitt
A. Politischer Bezirk Bludenz
Werden die Schulsprengel der Stadt Bludenz wie folgt festgesetzt:
Aufzählung sichtbar via PDF.
Im Abschnitt
B. Politischer Bezirk Bregenz
Werden die Schulsprengel in nachstehenden Gemeinden neu festgesetzt: