Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnungüber die Gewährung von Wohnbeihilfen nach dem
Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz
Auf Grund der §§ 35 und 36 Abs. 3 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482/1984, und der §§ 28 und 29 Abs. 3 des Wohnhaussanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 483/1984, wird verordnet:
Die Verordnung über die Gewährung von Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, LGBl. Nr. 13/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 65/1985, wird wie folgt geändert: