LGBL_VO_19870120_3•Wählerkarteigesetz, Änderung
LGBL_VO_19870120_3Wählerkarteigesetz, ÄnderungGazette20.01.1987
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}Regierungsvorlage 36/1986
Gesetzüber eine Änderung des Wählerkarteigesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Wählerkarteigesetz, LGBl. Nr. 61/1968, in der Fassung LGBl. Nr. 15/1978, wird wie folgt geändert:
Der § 3 Abs. 4 hat zu lauten:
"(4) Wenn eine der im Abs. 1 genannten Personen in einer Gemeinde mehrere Wohnungen hat und die Gemeinde in Wahlsprengel eingeteilt ist, so ist die Person in jenen Wahlsprengel der Wählerkartei aufzunehmen, in dem sie am 31. Dezember des Vorjahres tatsächlich gewohnt hat."