Gesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen
den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der
Grenzzeichen, Änderung | Omnilex
LGBL_VO_19870310_13•Gesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen
den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der
Grenzzeichen, Änderung
Gesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen
den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der
Grenzzeichen, Änderung
LGBL_VO_19870310_13Gesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen
den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der
Grenzzeichen, ÄnderungGazette10.03.1987
über eine Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Verlaufes
der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol
und die Instandhaltung der Grenzzeichen
Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen, LGBl. Nr. 53/1967, wird wie folgt geändert:
Der § 1 hat zu lauten:
"§ 1
Der § 3 hat zu lauten:
„§3
Wer ein Grenzzeichen oder ein sonstiges Zeichen, das auf den