Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derVerordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten inDienstrechtsangelegenheiten nachgeordnete Dienststellen
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 37/1979, in der Fassung LGBl. Nr. 46/1987, wird verordnet:
Die Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten in Dienstrechtsangelegenheiten an nachgeordnete Dienststellen, LGBl. Nr. 48/1979, wird wie folgt geändert: