Beitritt Steiermarks zur Vereinbarung über die Einrichtung einer
gemeinsamen Kommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land-
und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen | Omnilex
LGBL_VO_19920324_11•Beitritt Steiermarks zur Vereinbarung über die Einrichtung einer
gemeinsamen Kommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land-
und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
Beitritt Steiermarks zur Vereinbarung über die Einrichtung einer
gemeinsamen Kommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land-
und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
LGBL_VO_19920324_11Beitritt Steiermarks zur Vereinbarung über die Einrichtung einer
gemeinsamen Kommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land-
und forstwirtschaftliche Berufs- und FachschulenGazette24.03.1992
Kundmachungdes Landeshauptmannes über das Inkrafttreten derVereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamenKommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land-und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen für dasLand Steiermark
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1989, wird kundgemacht:
Das Land Steiermark ist der Vereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen gemäß ihrem Art. 12 beigetreten. Die Vereinbarung ist für das Land Steiermark am 3. Februar 1992 in Kraft getreten.