Beitritt Tirols zur Vereinbarung über die Einrichtung einer
gemeinsamen Kommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land-
und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen | Omnilex
LGBL_VO_19920923_40•Beitritt Tirols zur Vereinbarung über die Einrichtung einer
gemeinsamen Kommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land-
und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
Beitritt Tirols zur Vereinbarung über die Einrichtung einer
gemeinsamen Kommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land-
und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
LGBL_VO_19920923_40Beitritt Tirols zur Vereinbarung über die Einrichtung einer
gemeinsamen Kommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land-
und forstwirtschaftliche Berufs- und FachschulenGazette23.09.1992
Kundmachungdes Landeshauptmannes über das Inkrafttreten derVereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamenKommission zur Begutachtung von Schulbüchernfür land- und forstwirtschaftliche Berufs- undFachschulen für das Land Tirol
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1989, wird kundgemacht:
Das Land Tirol ist der Vereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen gemäß ihrem Art. 12 beigetreten. Die Vereinbarung ist für das Land Tirol am 22. August 1992 in Kraft getreten.