Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derJugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung
Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 46/1991, wird verordnet:
Die Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung, LGBl. Nr. 77/1991, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Im § 1 Abs. 1 sind die Beträge "2910 S", "3290 S", "3400 S", "3670 S" und "4230 S" in der angeführten Reihenfolge durch die Beträge "3030 S", "3420 S", "3540 S", "3820 S", und "4400 S" zu ersetzen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1993 in Kraft.