Das Gesetz über das Bergführerwesen (Bergführergesetz), LGBl. Nr. 25/1982, wird wie folgt geändert:
Artikel I
"§ 6a
Anerkennung von Prüfungenund Ausbildungen von Mitgliedstaatendes Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum
Artikel II
Dieses Gesetz tritt in demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.