Das Schischulgesetz, LGBl. Nr. 35/1990, wird wie folgt geändert:
"§ 31a
Anerkennung von Prüfungen undAusbildungen von Mitgliedstaaten desAbkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum
Artikel II
Dieses Gesetz tritt in demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.