Das Jagdgesetz, LGBl. Nr. 32/1988, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Z. 4 und 5 gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.