Gesetzüber eine Änderung des Elektrizitätsversorgungsgesetz
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Elektrizitätsversorgungsgesetz, LGBl. Nr. 31/1983, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.