Das Lichtspielgesetz, LGBl. Nr. 10/1983, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Artikel II
Inkrafttreten
Der Art. I Z. 1, 5 und 6 tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieser Bestimmungen im Landesgesetzblatt kundzumachen.