Gesetzüber eine Änderung des Landes-Frauenförderungsgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Landes-Frauenförderungsgesetz, LGBl. Nr. 1/1997, wird wie folgt geändert:
Im § 3 ist der Begriff „Frauenpolitischer Rat“ in der jeweiligen grammatikalischen Form durch den Begriff „Frauenpolitisches Forum“ mit den erforderlichen grammatikalischen Anpassungen zu ersetzen.