Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derJugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung
Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 46/1991, wird verordnet:
Artikel I
Die Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung, LGBl. Nr. 77/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 56/1999, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 sind die Beträge „5.190 S“, „5.740 S“, „6.460 S“,
„6.950 S“ und „7.620 S“ in der angeführten Reihenfolge durch die Beträge „5.300 S“, „5.860 S“, „6.600 S“, „7.100 S“ und „7.780 S“ zu ersetzen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.