Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derGeschäftsordnung der Landesregierung
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl. Nr. 9/1999, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung der Vorarlberger Landesregierung, LGBl. Nr. 3/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 62/1994 und Nr. 86/1994, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zur Geschäftsordnung der Landesregierung hat zu lauten:
„Anlage
Geschäfte, die der kollegialen Beschlussfassungdurch die Landesregierung vorbehalten sind
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.