LGBL_VO_20020307_8•Biomasseverordnung
LGBL_VO_20020307_8BiomasseverordnungGazette07.03.2002
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}Verordnungder Landesregierung über die Festlegung der„Abfälle mit hohem biogenem Anteil“ in Ökostromanlagen
(Biomasseverordnung)
Auf Grund des § 48i Abs. 1 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 6/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 41/2001, wird verordnet:
§ 1
Biogene Stoffe (Biomasse)
(1) „Biogene Stoffe (Biomasse)“ im Sinne dieser Verordnung sind Energieträger pflanzlicher oder tierischer Herkunft sowie daraus resultierende Folge- und Nebenprodukte, Rückstände und Abfälle.
(2) Als „biogene Stoffe (Biomasse)“ im Sinne des Abs. 1 gelten insbesondere:
(3) Keinesfalls als „biogene Stoffe (Biomasse)“ im Sinne des Abs. 1 gelten:
§ 2
Abfälle mit hohem biogenem Anteil
Als „Abfälle mit hohem biogenem Anteil“ gelten:
§ 3
Mischfeuerungsanlagen
(1) „Mischfeuerungsanlage“ ist eine Anlage, die zur Stromproduktion verschiedene
(2) Als „Mischfeuerungsanlagen mit hohem biogenem Anteil“ gelten Anlagen, die im Normalbetrieb mindestens 30 % Brennstoff, gemessen an der Brennstoffwärmeleistung der eingesetzten Brennstoffe, aus biogenen Stoffen (Biomasse) oder aus Abfällen mit hohem biogenem Anteil einsetzen.
(3) Biogasanlagen, bei denen betrieblich notwendig, bezogen auf die gesamte Brennstoffwärmeleistung, höchstens 10 v.H. fossile Energieträger zur Stützfeuerung eingesetzt werden, gelten zur Gänze (100 v.H.) als Ökostromanlagen.
§ 4
Aufzeichnungspflichten
Der Betreiber einer Ökostromanlage, aus der elektrische Energie an Verteilernetzbetreiber abgegeben wird, ist verpflichtet, Nachweise zu führen, dass entsprechend dem im Anerkennungsbescheid festgelegten Ausmaß Biomasse eingesetzt worden ist. Diese Nachweise sind mindestens drei Jahre aufzubewahren und der Behörde über Verlangen auszufolgen.
Anhang
Schlüsselnummer
laut ÖNORM Bezeichnung
S 2100
11102 Überlagerte Lebensmittel
11103 Spelze, Spelzen- und Getreidestaub
11104 Würzmittelrückstände
11110 Melasse
11111 Teig
11112 Rübenschnitzel, Rübenschwänze
11114 Sonstige schlammförmige Nahrungsmittelabfälle
11116 Überlagerte Lebensmittelkonserven; Glas und Metall
11117 Rückstände aus der Konserven- und
Tiefkühlfabrikation
11401 Überlagerte Genussmittel
11402 Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen
11404 Malztreber, Malzkeime, Malzstaub
11405 Hopfentreber
11406 Ausputz- und Schwimmgerste
11407 Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempe
11411 Trub und Schlamm aus Brauereien
11413 Schlamm aus der Weinbereitung
11414 Schlamm aus Brennereien
11415 Trester
11416 Fabrikationsrückstände von Kaffee (z.B. Röstgut
und Extraktionsrückstände)
11417 Fabrikationsrückstände von Tee
11418 Fabrikationsrückstände von Kakao
11419 Hefe oder hefeähnliche Rückstände
11422 Schlamm aus der Tabakverarbeitung
11423 Rückstände und Abfälle aus der
Fruchtsaftproduktion
11701 Futtermittel
11702 Überlagerte Futtermittel
11703 Überlagerte Futtermittelkonserven; Glas und Metall
12101 Ölsaatenrückstände
12102 Verdorbene Pflanzenöle
12301 Wachse
12302 Fette (z.B. Fritieröle)
12501 Inhalt von Fettabscheidern
12502 Molke
12503 Öl-, Fett- und Wachsemulsionen
13101 Borsten und Horn
13102 Knochen
13103 Innereien
13104 Geflügel
13105 Fisch
13106 Blut
13107 Federn
13108 Magen- und Darminhalte
13109 Wildabfälle
13110 Fleisch- und Hautreste, Därme, sonstige
Tierkörperteile
13701 Geflügelkot
13702 Schweinegülle
13703 Rindergülle
13704 Mist
14101 Leimleder
14102 Rohspalt
14103 Gelatinespalt
14104 Häute und Felle
17101 Rinde
17102 Schwarten, Spreißel aus sauberem, unbeschichtetem
Holz
17103 Sägemehl und Sägespäne aus sauberem,
unbeschichtetem Holz
17104 Holzschleifstäube und -schlämme
17114 Staub und Schlamm aus der Spanplattenherstellung
17115 Spanplattenabfälle
17201 Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt
17202 Bau- und Abbruchholz
17203 Holzwolle, nicht verunreinigt
18101 Rückstände aus der Zellstoffherstellung
(Spuckstoffe und Äste)
18401 Rückstände aus der Papiergewinnung (Spuckstoffe)
ohne Altpapieraufbereitung
18407 Rückstände aus der Altpapierverarbeitung
19901 Stärkeschlamm
19903 Gelatineabfälle
19904 Rückstände aus der Kartoffelstärkeproduktion
19905 Rückstände aus der Maisstärkeproduktion
19906 Rückstände aus der Reisstärkeproduktion
53504 Trester von Heilpflanzen
53505 Pilzmycel
91104 Biogene Abfallstoffe, getrennt gesammelt
91601 Viktualienmarkt-Abfälle
91701 Garten- und Parkabfälle
91702 Friedhofsabfälle
94901 Rückstände aus der Gewässerreinigung (Bachabkehr-,
Abmäh- und Abfischgut)
94902 Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken