Verordnungder Landesregierung über die Ausschreibung der Neuwahlen
in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters von Dalaas
Gemäß § 71 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999, in Verbindung mit § 10 dieses Gesetzes wird verordnet:
Die Neuwahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters von Dalaas für die restliche Funktionsperiode werden auf Sonntag, den 30. Juni 2002, ausgeschrieben.
Als Tag der Stichwahl für die Neuwahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 14. Juli 2002, festgesetzt.
Als Stichtag wird Montag, der 22. April 2002, bestimmt.
Gemäß § 66 des Gemeindewahlgesetzes besteht Wahlpflicht.