Verordnungder Landesregierung über die Änderung derVerordnung über die Übertragung von Angelegenheitender örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften
Bludenz, Bregenz und Feldkirch
Auf Grund des § 17 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch, LGBl. Nr. 21/1969, Nr. 31/1971 und Nr. 32/1974, wird wie folgt geändert:
Im § 1 haben das Wort „Nüziders“ und der daran anschließende Beistrich zu entfallen.