Regierungsvorlage 77/2002
Gesetzzur Bereinigung des Landesrechts
Der Landtag hat beschlossen:
§ 1
Aufhebung von Landesgesetzen
Landesgesetze, die vor dem 1. Jänner 1970 in Kraft getreten sind, und Landesgesetze, mit denen solche Gesetze geändert werden, treten am 1. Juni 2003 außer Kraft.
§ 2
Ausnahmen
Der § 1 ist nicht anzuwenden auf
§ 3
Übergangsbestimmungen, Außerkrafttreten
(1) Die Aufhebung von Rechtsvorschriften nach diesem Gesetz steht der weiteren Anwendung solcher Bestimmungen nicht entgegen, wenn sie anzuwenden sind
(2) Das Rechtsbereinigungsgesetz, LGBl. Nr. 62/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 15/1999, tritt außer Kraft.
Anlage (zu § 2 lit. c)
Von der Aufhebung durch § 1 nicht erfasste Rechtsvorschriften