Verordnungder Landesregierung über die Genehmigung der Vereinbarungbetreffend die Änderung der Vereinbarung über die Bildung einesGemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz
Auf Grund des § 93 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die in der Anlage wiedergegebene Vereinbarung betreffend die Änderung der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz wird genehmigt.
Anlage
Vereinbarungbetreffend die Änderung der Vereinbarung über die Bildung
eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz hat am 27. November 2003 mit qualifizierter Mehrheit nachstehende Vereinbarung getroffen:
Die Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz in der mit der 21. Verordnung der Landesregierung vom 3. Mai 1994 genehmigten Fassung wird wie folgt geändert: