Verordnung
der Landesregierung über die Änderung der Verordnung über die
Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des
Walgaues
Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues, LGBl. Nr. 9/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 43/1999, wird wie folgt geändert:
Die Teilflächen der Grundstücke GST-NR 1569/1 und GST-NR 1597, beide GB Thüringen, die innerhalb der im Lageplan des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Zl. VIIa-420.21, vom 16.12.2004*), in schwarzer Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegen, werden aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
*) Die zeichnerischen Darstellungen liegen im Amt der Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und beim Gemeindeamt Thüringen während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.