der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei
auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch
Auf Grund des § 17 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch, LGBl. Nr. 11/2004, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 1 haben das Wort „Bezau" und der daran anschließende Beistrich zu entfallen.