Regierungsvorlage 20/2006
Gesetz
über eine Änderung des IPPC- und Seveso-II-Anlagengesetzes*)
Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen (IPPC- und Seveso-II-Anlagengesetz), LGBl. Nr. 20/2001, in der Fassung LGBl. Nr. 5/2004, wird wie folgt geändert:
„§ 5a
Parteistellung
„§ 7a
Strategische Lärmkarten, Aktionspläne
II. Hauptstückes des Raumplanungsgesetzes zu unterziehen; § 50e Abs. 2 des Straßengesetzes ist anzuwenden.
§ 7b
Ausländische Verfahren, Öffentlichkeitsbeteiligung
Wenn ein ausländischer Staat nach der Richtlinie 96/61/EG im Rahmen eines in diesem Staat durchzuführenden Verfahrens aufgrund von Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt des Landes Vorarlberg Antragsunterlagen übermittelt, hat die Landesregierung den § 5 Abs. 1 erster bis vierter Satz sinngemäß anzuwenden. Besondere staatsvertragliche Regelungen bleiben unberührt.“