LGBL_VO_20060718_35•Rauchfangkehrergewerbe, Höchsttarif
LGBL_VO_20060718_35Rauchfangkehrergewerbe, HöchsttarifGazette18.07.2006
Verordnung
des Landeshauptmannes über eine Änderung der Verordnung
über den Höchsttarif für das Rauchfangkehrergewerbe
Auf Grund des § 125 der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 15/2006, wird verordnet:
Die Verordnung über den Höchsttarif für das Rauchfangkehrergewerbe, LGBl. Nr. 55/2000, in der Fassung LGBl. Nr. 15/2003, wird wie folgt geändert:
„Anlage
(zu § 1)
Rauchfangkehrertarife
Tarifpost Euro
Herde
1 Küchenherd bis zu drei Bratröhren einschließlich
2 m Rauchrohr oder Abzüge 3,53
2 Küchenherd mit eingebautem Warmwasserspeicher oder
Wasserschiff einschließlich 2 m Rauchrohr oder Abzüge 4,60
3 Herd mit Sturzzügen, Zuschlag in Höhe von 20 v.H. auf
die Tarifposten 1 und 2
4 Küchenherd in Hotels, Gasthäusern, Pensionen,
Anstalten, Gemeinschaftsküchen u.dgl. – ohne Fang
klein 6,81
mittel 9,78
groß 16,42
5 Herd mit Stahlherdplatte, die gestürzt oder im Freien
gekehrt werden muss, Zuschlag in Höhe von 20 v.H.
Öfen, Heizungen und Dampfkessel
6 Öfen mit liegenden Zügen (Bauernofen, Kachelofen) 5,17
7 Feststoffofen einschließlich 2 m Rauchrohr oder
Abzüge 4,27
8 Ofen mit besonderer Konstruktion (Grundofen oder
Einsatzofen mit keramischen Heizgaszügen) über
10 kW bei mehr als drei Reinigungsöffnungen 39,41
je Stunde
tatsächlich
aufgewendeter
Arbeitszeit
9 Herd oder Ofen mit eingebauter Zentralheizung 9,61
10 Zentralheizungskessel je 1 kW (Öl- und
Feststoffkessel) 0,31
11 Hochleistungskessel (Öl- und Holzvergaserkessel),
ausgenommen Brennwertgeräte Öl (Tarifpost 17)
bis 25 kW 16,92
über 25 kW 19,71
über 50 kW 21,35
über 65 kW 28,50
über 87 kW 48,78
über 174 kW 75,23
über 581 kW 113,82
über 872 kW 148,96
über 1163 kW 183,86
12 Waschkessel ohne eingebautem Warmwasserbehälter 1,97
Waschkessel mit eingebautem Warmwasserbehälter 4,27
13 Waschmaschine, Sennereikessel, Koch- oder Sudkessel
in gewerblichen Betrieben, Anstalten u.dgl. 4,27
bis 13,14
14 Holzbackofen 8,87
Dampfbackofen mit einem Einschießloch 15,61
Dampfbackofen mit zwei oder mehr Einschießlöchern 19,71
Umluftbackofen 39,41
je Stunde
tatsächlich
aufgewendeter
Arbeitszeit
15 Stehender Dampfkessel oder Luftheizung 9,20
bis 24,31
16 übrige Dampfkessel 39,41
je Stunde
tatsächlich
aufgewendeter
Arbeitszeit
17 Tariflich nicht erfasste Feuerungsanlagen,
ausgenommen Gasfeuerstätten 39,41
je Stunde
tatsächlich
aufgewendeter
Arbeitszeit
Fänge
18 Zylinder- oder Bastardfang, je Wohnung, Grundgebühr 2,64
Stockwerkgebühr bis drei Geschosse je Geschoss 1,48
ab dem vierten Geschoss je Geschoss 0,61
19 Steigbarer Fang 4,85
20 Bei Kübelfängen erhöht sich das Entgelt um 50 v.H.
22 Sonderfänge (Chromstahl, Kunststoff, glasierter
Schamott, Stahl) 39,41
je Stunde
tatsächlich
aufgewendeter
Arbeitszeit
23 Fang von Hochhäusern mit über vier Geschossen
(einschließlich ebenerdiges Geschoss), die zentral
beheizt werden
Grundgebühr 2,64
zuzüglich je Stockwerk 1,48
24 Turm- und Fabrikskamin 39,41
je Stunde
tatsächlich
aufgewendeter
Arbeitszeit
25 Abziehen eines Fangs bei der Roh- und
Gebrauchsabnahme 39,41
je Stunde
tatsächlich
aufgewendeter
Arbeitszeit
26 Rauch- oder Selchkammer in Privathäusern 5,17
27 Rauch- oder Selchkammer in gewerblichen Betrieben 8,13
bis 11,25
Rauchabzüge
28 Rauchabzug oder Rauchrohr (zwei Rohrwinkel sind
1 m), je Meter, mit Ausnahme derer, die in den
Tarifposten 1 und 2 enthalten sind 0,88
29 Unschliefbarer Kanal, je Meter 0,88
30 Schliefbarer Kanal und Rauchabzug, je Meter 3,04
31 Feuerbank 7,40
32 Kunstwand 7,40
33 Wärmeverteiler 1,56
34 Tellerwärmer 2,64
35 Ausbrennen eines Kamins ohne Beistellung von
Brennmaterial 39,41
je Stunde
tatsächlich
aufgewendeter
Arbeitszeit
36 Kontrollgebühr für Außenwandgeräte bei
Fremdreinigung 11,08"
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "Verordnung",
"indizes": [],
"citations": [],
"source_id": "LGBL_VO_20060718_35",
"applikation": "Lgbl",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": null,
"stammnorm_bgblnummer": null
},
"content": {
"source_id": "LGBL_VO_20060718_35",
"bundesland": "V",
"applikation": "Lgbl"
}
}