Aufhebung einer Wortfolge der Verwaltungsabgabenverordnung für
Vergabenachprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof | Omnilex
LGBL_VO_20060817_41•Aufhebung einer Wortfolge der Verwaltungsabgabenverordnung für
Vergabenachprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof
Aufhebung einer Wortfolge der Verwaltungsabgabenverordnung für
Vergabenachprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof
LGBL_VO_20060817_41Aufhebung einer Wortfolge der Verwaltungsabgabenverordnung für
Vergabenachprüfungsverfahren durch den VerfassungsgerichtshofGazette17.08.2006
Verwaltungsabgabenverordnung für Vergabenachprüfungsverfahren
durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 2006, V 8/06-10, die Wortfolge „Bauaufträge …… 3.600 Euro" im § 1 Abs. 1 lit. e der Verordnung der Landesregierung über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben und über die Art der Einhebung der Verwaltungsabgaben in Vergabenachprüfungsverfahren, LGBl. Nr. 4/2003, als gesetzwidrig aufgehoben.