der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über
die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei
auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch
Auf Grund des § 17 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird auf Antrag der Marktgemeinde Nenzing verordnet:
Die Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch, LGBl. Nr. 11/2004, in der Fassung LGBl. Nr. 3/2005 und Nr. 24/2006, wird wie folgt geändert: