Verordnung
der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die
Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die
Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch
Auf Grund des § 17 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird auf Antrag der Gemeinden Fraxern und Göfis verordnet:
Die Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch, LGBl. Nr. 11/2004, in der Fassung LGBl. Nr. 3/2005, Nr. 24/2006, Nr. 45/2006 und Nr. 31/ 2007, wird wie folgt geändert:
Im § 3 Abs. 1 werden nach dem Wort „Frastanz," die Worte „Fraxern, Göfis," eingefügt.