Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Verordnung des
Bürgermeisters der Stadt Feldkirch gesetzwidrig war | Omnilex
LGBL_VO_20080417_19•Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Verordnung des
Bürgermeisters der Stadt Feldkirch gesetzwidrig war
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Verordnung des
Bürgermeisters der Stadt Feldkirch gesetzwidrig war
LGBL_VO_20080417_19Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Verordnung des
Bürgermeisters der Stadt Feldkirch gesetzwidrig warGazette17.04.2008
des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Verordnung des
Bürgermeisters der Stadt Feldkirch gesetzwidrig war
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. März 2008, V 44/07-6 und V 45/07-8, entschieden, dass die Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Feldkirch vom 31. März 2004, Z 04 00725, mit der in bestimmten Zonen in der Stadt Feldkirch eine Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen wurde, gesetzwidrig war.