Verordnung
der Landesregierung über eine Änderung der Planzeichenverordnung
Auf Grund des § 12 Abs. 6 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Form der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne (Planzeichenverordnung – PZV), LGBl. Nr. 50/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 6/2007, wird wie folgt geändert:
„1.19 Besondere Fläche für publikumsintensive Veranstaltungsstätten (§ 16a RPG)
Signatur: entsprechend 1.11 – 1.13,
jedoch mit angefügtem tiefgestelltem V
Farbe: entsprechend 1.11 – 1.13
[Die Grafik kann aus technischen Gründen nicht dargestellt werden.]
Die einzelnen Gebiete sind mit arabischen Ziffern zu bezeichnen. In ergänzenden Bestimmungen ist gegebenenfalls festzulegen, bis zu welcher Höchstzahl an Besuchern die Veranstaltungsstätte ausgelegt sein darf.“