Aufhebung der Verordnung der Gemeindevertretung Höchst über die
Errichtung von Antennenanlagen für Mobilfunk durch den
Verfassungsgerichtshof | Omnilex
LGBL_VO_20081104_64•Aufhebung der Verordnung der Gemeindevertretung Höchst über die
Errichtung von Antennenanlagen für Mobilfunk durch den
Verfassungsgerichtshof
Aufhebung der Verordnung der Gemeindevertretung Höchst über die
Errichtung von Antennenanlagen für Mobilfunk durch den
Verfassungsgerichtshof
LGBL_VO_20081104_64Aufhebung der Verordnung der Gemeindevertretung Höchst über die
Errichtung von Antennenanlagen für Mobilfunk durch den
VerfassungsgerichtshofGazette04.11.2008
der Landesregierung über die Aufhebung der Verordnung
der Gemeindevertretung Höchst über die Errichtung von
Antennenanlagen für Mobilfunk durch den Verfassunsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 2008, V 347/08-6, die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst vom 28. März 2006 über die Errichtung von Antennenanlagen für Mobilfunk, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 29. März 2006 bis 2. Mai 2006, als gesetzwidrig aufgehoben.